Anne Leopold
Fotokunst
Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB
gelten für alle der Fotokünstlerin erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotokünstler hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
Grundlage
Produkt, der Arbeit ist eine CD (mit erstellten Fotos eines jeweiligen Auftrages) die dem Aufraggeber für den privaten Gebrauch zur Verfügung steht. Fotos dürfen soweit nicht anders vereinbart nur für den privaten Gebrauch vervielfältigt werden.
Es werden keine Papierabzüge durch den Künstler erstellt, es sei denn es ist so schriftlich vereinbart.
Sollte die CD trotz gewissenhafter Prüfung einen Schaden an einem PC verursachen übernimmt der Künstler dafür keine Haftung.
Anne Leopold wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber aus einem Hochzeitsauftrag übergibt. Damit sind ihre Auswahlkriterien anzuerkennen. Dies gilt nicht für Familien/ Baby Shootings. In diesem Fall wählt der Auftraggeber seine vereinbarte Anzahl Bilder selbst aus. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Es seih denn, es wurden Bilder für einen Internetaufritt in Auftrag gegeben. In diesem Fall muss die Formatvorgabe im Voraus geklärt werden, nach der Optimierung der Bilder am PC ist keine Größenänderung ohne Aufpreis mehr möglich.Die Abgabe der unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
Urheberrecht
Der Fotokünstlerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotokünstler hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es seih denn, es wurde anders vereinbart.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotokünstlerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotokünstlerin zum Schadensersatz.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale. berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Hat der Auftraggeber der Fotokünstlerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotokünstlerin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotokünstler übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotokünstlerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotokünstlerin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotokünstler auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass die Fotokünstlerin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotokünstlerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen
Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).für Stornierungen ab dem 4.Tag gilt folgende Tabelle: 12 Monate vor Buchungstermin 10% des Auftragswerts 9 Monate vor Buchungstermin 25% des Auftragswerts 6 Monate vor Buchungstermin 50% des Auftragswerts 3 Monate vor Buchungstermin 75% des Auftragswerts 1 Monat vor Buchungstermin 100% des Auftragswerts Ausnahme: Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Ein Nachweis (Original oder beglaubigte Kopie) binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme ist erforderlich.
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotokünstlerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Haftung/ Gefahrübergang
Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet Anne Leopold nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Anne Leopold bestätigt worden sind. Die Fotokünstlerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotokünstlerin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nich zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotokünstlerin bestätigt worden sind. Der Fotokünstler haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotokünstlerin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale Fotografie
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Künstlerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotokünstlerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotokünstlerin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotokünstlerin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Künstlerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Bildbearbeitung
Die Fotografin überträgt jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private,nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotokünstlerin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Fotokünstlerin und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotokünstlerin.
Hat die Fotokünstlerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Künstlerin verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Für den Fall ,dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtstand vereinbart.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Änderung dieser AGB Anne Leopold behält sich das Recht vor, Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Diese AGB gelten ab dem 01.04.2009, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
Die AGB werden mit einer Auftragsvergabe anerkannt.